Eheschließung in Kenia
Grundsätzliches zum Thema:
Ehe, Familie, Kinder und Scheidung
Eheschließlung in Kenia
Zu den Voraussetzungen für eine Eheschließung in Kenia und die dann dafür benötigten Unterlagen kann Ihnen grundsätzlich nur der kenianische Standesbeamte eine verbindliche Auskunft geben. Zur allgemeinen Information kann jedoch mitgeteilt werden, dass ein Partner mindestens 15 Tage vor Ausstellung der Heiratserlaubnis in dem Distrikt gewohnt haben muss, in dem beim zuständigen Standesbeamten der Antrag auf Erteilung der Heiratserlaubnis gestellt wird. Die Aufgebotsfrist beträgt 21 Tage, sie kann jedoch durch Sondergenehmigung auf einen Tag verkürzt werden.
Grundsätzlich werden verlangt:
- Kopien der Reisepässe
- Ehefähigkeitszeugnis (erteilt der deutsche Standesbeamte)
- Geburtsurkunde
- ggf. Auszug aus dem Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- ggf. Sterbeurkunde eines Ehegatten
Die deutschen Unterlagen müssen übersetzt und beglaubigt sein.
Neben der Heiratsurkunde sollte unbedingt die "Certified Copy on an Entry of Marriage" beantragt werden, die vom Registrar General ausgestellt wird, um sicherzustellen, dass die Eheschließung beim Zentralstandesamt in Nairobi registriert ist. Die innerdeutschen Behörden können eine Überprüfung der Echtheit der Urkunde durch die Botschaft verlangen.
Hingewiesen wird noch darauf, dass Sie sich zunächst entscheiden müssen, nach welchem Recht Sie heiraten möchten. Für Eheschließungen nach islamischem oder Stammesrecht gelten andere Voraussetzungen.
Informationen über Eheschließungen nach ausländischem Recht - auch Besonderheiten bei der Eheschließung nach islamischem Recht - erhalten Sie beim
Bundesverwaltungsamt - Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
Anerkennung der Ehe in Deutschland
Grundsätzlich wird eine in Kenia rechtsgültig geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt - vorausgesetzt, sie wurde vor einer Person mit einer standesamtlichen Befugnis geschlossen.
Nach Stammesrecht geschlossene Ehe können nicht anerkannt werden, da sie nicht der Mitwirkung einer Person mit standesamtlicher Befugnis bedürfen.
Da die Botschaft kenianische Urkunden nicht mehr legalisiert (siehe auch Merkblatt Legalisation und Urkundenüberprüfung), können die innerdeutschen Behörden die Überprüfung der Echtheit der Urkunden durch eine Vertrauensperson verlangen.