Rentenangelegenheiten
Grundsätzliches zu Rentenangelegenheiten im Ausland finden Sie unter
Für Auskünfte in Rentenangelegenheiten wenden Sie sich am besten unmittelbar an Ihren Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie bereits Rente beziehen, benötigen Sie einmal jährlich eine Bescheinigung, die Auskunft darüber gibt, dass Sie noch leben und welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Das entsprechende Formular wird Ihnen normalerweise direkt von Ihrem Rententräger zugesandt. Sie finden es aber auch auf unserer Homepage (siehe unten).
Diese Bestätigung muß nicht von der Deutschen Botschaft erteilt werden, sondern kann auch von kenianischen Stellen, z.B. der kenianischen Polizei, Notaren oder Banken erteilt werden. Eine gesonderte Beglaubigung durch die Botschaft ist daher nicht mehr notwendig.