Staatsangehörigkeit

Das neue kenianische Staatsangehörigkeitsgesetz ist seit Oktober 2011 in Kraft (s. auch downloads rechte Spalte).

Die Durchführungsverordnungen hierzu, die Fragen wie Antragsform, beizufügende Unterlagen, Gebühren, Art des Kisuaheli-Sprachtests etc. beantworten, gibt es leider noch nicht.

Nichts desto trotz werden Anträge bereits entgegengenommen. Zur Zeit ist hierfür noch Immigration zuständig.

Sobald der im Gesetz vorgesehene "THE KENYA CITIZENS AND FOREIGN NATIONALS MANAGEMENT SERVICE" geschaffen ist, wird die Zuständigkeit auf diese neue Behörde übergehen.


Bitte vergessen Sie bei Beantragung der kenianischen Staatsangehörigkeit nicht, dass sie dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie nicht vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten haben.